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Zwei folgenschwere Verkehrsunfälle in Bad Berleburg / Polizei appelliert an Fußgänger: Tragen Sie helle, reflektierende Kleidung!

Emil-Wolff-Str. - 30.11.2018


Wie wichtig gerade in der jetzt begonnenen dunklen Jahreszeit
helle, reflektierende Kleidung ist, das zeigte sich heute mit
exemplarischer Deutlichkeit bei zwei folgenschweren Verkehrsunfällen
in Bad Berleburg.

Der erste Unfall ereignete sich gegen 06.30 Uhr in Bad Berleburg
auf der Emil-Wolff-Straße. Hier fuhr ein 47-jähriger Pkw-Fahrer auf
den dortigen Kreisverkehr zu, zur selben Zeit wollte eine junge Frau
den Fußgängerüberweg vor dem Kreisverkehr überqueren. Aufgrund von
Dunkelheit, Regen und der vollständig schwarzen Kleidung der
Fußgängerin übersah sie der Pkw-Fahrer und erfasste die junge Frau
beim Überqueren der Fahrbahn, so dass sie zunächst auf die Motorhaube
geschleudert wurde und dann zu Boden stürzte. Mit einem Rettungswagen
wurde die Verletzte anschließend einem Krankenhaus zugeführt.

Der zweite Unfall passierte gut eine Stunde später auf der K 50.
Dort war nach ersten Erkenntnissen der Polizei ein 20-jähriger
Autofahrer mit seinem Ford Fiesta von Arfeld kommend in Fahrtrichtung
Meckhausen unterwegs. Dabei kam ihm ein dunkel gekleideter
65-jähriger Fußgänger am Fahrbahnrand entgegen. Um einen Zusammenstoß
mit dem nahezu nicht erkennbaren Fußgänger zu verhindern, riss der
junge Mann das Lenkrad herum. So kam sein Fiesta von der Fahrbahn ab,
fuhr einen Böschungsbereich hoch, kippte dann um, schlitterte weiter,
fiel noch auf eine Leitplanke und blieb schließlich auf dem Dach
liegen. Der 20-Jährige wurde bei dem Unfall schwer verletzt. Er wurde
ins Krankenhaus eingeliefert. Gegen den 65-jährigen Fußgänger wurde
im Übrigen eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und
Unfallflucht eingeleitet.

Vor dem Hintergrund dieser Unfälle erinnert die Polizei nochmals
daran, dass mit der jetzt begonnenen dunkeln Jahreszeit insbesondere
Fußgänger und Radfahrer erheblichen Gefahren ausgesetzt sind.

Ursächlich dafür sind die in der sogenannten dunklen Jahreszeit
auftretenden ungünstigen Witterungs- und Sichtverhältnisse wie
Dunkelheit, Regen, Nebel, Glätte und Schnee, die allen
Verkehrsteilnehmern große Probleme bereiten.

Viele Fußgänger gehen an ungesicherten Stellen über die Fahrbahn,
ohne genügend auf den Fahrzeugverkehr zu achten.

Sehr oft ist auch festzustellen, dass Fußgänger dunkle, wenn nicht
gar schwarze Kleidung tragen. Das mag zwar modisch sein, birgt aber
auch große Gefahren. Denn die Fußgänger werden dadurch von den
anderen Verkehrsteilnehmern nur sehr schwer bis gar nicht erkannt.

Aber der Grundsatz "Sehen und gesehen werden" sollte gerade in der
dunklen Jahreszeit für alle Verkehrsteilnehmer oberste Priorität
besitzen. Fußgängern wird geraten, unbedingt helle, reflektierende
Kleidung zu tragen und helle, reflektierende Gegenstände mitzuführen.

Einen hell gekleideten Fußgänger sieht ein Autofahrer bereits aus
einer Entfernung von 80 bis 90 Metern, einen dunkel gekleideten erst
aus einer Entfernung von 25 Metern. An der Kleidung befestigte
Reflektoren lassen Fußgänger bereits aus 150 Metern "leuchten".




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein
Georg Baum
Telefon: 0271 7099 1222
E-Mail: pressestelle.siegen-wittgenstein@polizei.nrw.de
https://siegen-wittgenstein.polizei.nrw/

Original-Content von: Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, übermittelt durch news aktuell

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